Antrag zum Thema „Erprobung Fahrradfahren in der Fußgängerzone“, KUM

Fahrrad

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,

folgenden Antrag bitten wir im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 01.03.2023 zur Abstimmung zu bringen:
1. Die Verwaltung setzt die erforderlichen Maßnahmen um, dass eine sechsmonatige Erprobung des Fahrradfahrens in der Fußgängerzone im Schritttempo ermöglicht wird.
2. Nach der Erprobung berichtet die Verwaltung über die gewonnenen Erkenntnisse vom Ordnungsamt und von der Kreispolizeibehörde im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität.

Begründung:
Aktuell ist das Fahrradfahren in der Fußgängerzone unzulässig. Trotz dieser Regelung fahren immer wieder Fahrradfahrer in der Fußgängerzone. Die CDU-Fraktion hat den Eindruck, dass das Gefahrenpotential außerhalb der Hauptnutzungszeiten der Fußgängerzone sowie der Markt-Zeiten mittwochs und samstags, verkaufsoffenen Sonntagen und sonstigen Sonderveranstaltungen für Fahrradfahrer als gering einzustufen ist. Um das Fahrradfahren außerhalb dieser Zeiten rechtlich zu ermöglichen, schlägt die CDU-Fraktion eine Erprobung des Fahrradfahrens in der Fußgängerzone außerhalb der vorgenannten Zeiten vor.

Antrag als PDF