CDU Landtagsabgeordneter Martin Sträßer: „Bis zu 7500 Euro Unterstützung für Lebensmittelverteiler wie Tafeln in Velbert, Wülfrath und Mettmann“

Sträßer Unterstützung für Tafel

Tafeln in NRW bekommen Winter-Hilfe vom Land.

Die Energiepreiskrise trifft mittlerweile alle Menschen, Institutionen und Unternehmen auch bei uns in NRW und im Kreis Mettmann. Die Einrichtungen der Lebensmittelverteilung wie die Tafeln klagen über höhere Energiekosten, knappere Kalkulationen der Supermärkte und eine zurückgehende Bereitschaft zu Geld- und Sachspenden. Deshalb hat Landessozialminister Karl-Josef Laumann jetzt ein Hilfspaket mit insgesamt zwei Millionen Euro geschnürt, um die wichtige Arbeit der Tafeln in der Krise zu unterstützen. Diese können jetzt Fördergelder für den Winter beantragen.

Dazu erklärt der örtliche Landtagsabgeordnete Martin Sträßer, der sich bereits im Mai persönlich ein Bild von der schwierigen und aufreibenden Situation der Tafel in Velbert machte: „Die Energiekosten sind derzeit auch für die Tafeln und andere Einrichtungen, die Lebensmittel verteilen, eine enorme Belastung. Dabei ist deren Arbeit gerade jetzt unverzichtbar. Wir dürfen nicht zulassen, dass bei den Tafeln das Licht oder die Heizung ausgeht. Deshalb springt das Land schnell und unbürokratisch ein.“

Tafeln und Lebensmittelverteiler können zwischen Oktober 2022 und Februar 2023 für jeden Monat 1500 Euro beantragen, um ihre gestiegenen Ausgaben für Energie, aber auch für Hygieneschutzmaßnahmen im kommenden Pandemiewinter zu decken.

Sträßer: „Das ist klug eingesetztes Geld, das direkt bei den Menschen ankommt, die unsere Hilfe in den kalten Monaten am nötigsten brauchen. Und es ist auch ein Signal der Wertschätzung an die ehrenamtlich Helfenden. Ich verbinde das mit der Hoffnung, dass auch die freiwilligen Spenden wieder ansteigen werden.“

Hinweis:
Zur Förderung: Für die lokalen Tafeln stehen in dem Hilfspaket 1,4 Millionen Euro bereit, weitere 600.000 Euro für die Initiativen, die nicht Mitglied des Landesverbandes sind. Insgesamt stehen pro Einrichtung bis zu 7500 Euro zur Verfügung. Die Antragsunterlagen gibt es auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales: https://www.mags.nrw/armutsbekaempfung-lebensmittelverteiler