Antrag zum Thema: „Änderung der Geschäftsordnung des Rates“, VDO

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bär,

 

die CDU-Fraktion bittet für die Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Digitalisierung und Ordnung am 24.02.2026 einen Tagesordnungspunkt „Änderung der Geschäftsordnung des Rates“ aufzunehmen und folgenden Antrag zur Abstimmung zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates zu bringen:

 

  1. § 30 Abs. 8 Satz 2 ist wie folgt zu ergänzen:
    „…, sind, mit der Einladung zur nächsten Ausschusssitzung, spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach der Sitzung, zuzuleiten.“
     
  2. An dem neuen Satz des § 30 Abs. 8 sind folgende Sätze anzufügen:
    „In einem Beratungsdurchlauf vor einer Ratssitzung ist die Niederschrift über eine Fachausschusssitzung spätestens eine Woche vor der anschließenden Haupt- und Finanzausschusssitzung den Ratsmitgliedern zuzuleiten. Die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist spätestens eine Woche vor der nächsten Ratssitzung den Ratsmitgliedern zuzuleiten. Dies haben die Ausschussvorsitzenden, der/die Bürgermeister/in und die Verwaltung bei der Terminplanung der Sitzungen zu berücksichtigen.“
     
  3. Der bisherige Satz 3 des § 30 Abs. 8 wird gestrichen. 
  4. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Kreisstadt Mettmann, frühestens zum 01.07.2026 in Kraft.

 

Begründung:

Nach drei Wochen ist es ohne eigene Aufzeichnungen bei der Fülle an Sitzungen für ein Ratsmitglied schon kaum möglich, die Ergebnisse der Beratungen und Beschlüsse noch nachzuhalten. Eine deutliche Überschreitung der Frist, wie nun mehrfach geschehen, erschwert die Arbeit der Ratsmitglieder erheblich.

Um künftig eine ordnungsmäße Beratung in den Ausschüssen und im Rat sicherstellen zu können, ist eine rechtzeitige Information der Ausschuss- und Ratsmitglieder über die bisher gefassten Beschlüsse in den zuvor tagenden Gremien zwingend erforderlich. Dem soll durch die vorgeschlagene Neuregelung Rechnung getragen werden.

 

Das Inkrafttreten der Änderung wird frühestens auf den 01.07.2026 festgelegt, um den Ausschussvorsitzenden und der Verwaltung die Möglichkeit einzuräumen, geplante Sitzungen im zweiten Halbjahr 2026 gegebenenfalls neu zu terminieren, um die Einhaltung der o. g. Änderungen sicherstellen zu können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Maximilian Bröhl

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

 

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