Antrag zum Thema „Starkregen- und Hochwasser-Ereignis vom 13./14. Juli 2021“, KUM

CDU Sitzung

Sehr geehrte Frau Pietschmann,

vor dem Hintergrund der Ereignisse vom 13./14. Juli 2021 beantragt die CDU-Fraktion einen Tagesordnungspunkt „Starkregen- und Hochwasser-Ereignis vom 13./14. Juli 2021“ aufzunehmen und eine Vertreterin/Vertreter des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes zum Ausschuss einzuladen, die/der für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bzw. evtl. Rückfragen der Fraktionen bzw. Ausschussmitglieder zur Verfügung steht. Dabei sollen seitens der Verwaltung bzw. der Vertretung des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Wie beurteilt die Verwaltung und der Bergisch-Rheinischen Wasserverband die bestehenden Mettmanner Schutzmaßnahmen zu Starkregen- und Hochwasser-Ereignissen? Wobei bestehen Optimierungsbedarfe und welche Lösungsansätze werden gesehen (z. B. baurechtlicher Natur oder auch zur Entsiegelung von Flächen)?
  2. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung und der Bergisch-Rheinischen Wasserverband aufgrund des Starkregen- und Hochwasser-Ereignisses im Mettmanner Stadtgebiet bereits unternommen bzw. werden beabsichtigt?
  3. Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 9. März 2021 die Liste der Ermächtigungsübertragungen vom Jahr 2020 ins Jahr 2021 zur Kenntnis genommen. Dazu zählten auch Maßnahmen zum Starkregenrisiko in Höhe von 250.000 €, wozu die Vergabe von Planungsaufträgen für die Maßnahme in 2021 geplant ist (Nr. 109 der Liste der Ermächtigungsübertragungen). Wie ist in der Angelegenheit der Sachstand?
  4. Gibt es bereits städtische Gebäude, wo

    1. das Regenwasser aufgefangen bzw. gesammelt wird (z. B. fürs Gießen von Grünflächen/Beeten) und/oder
    2. die Dächer eine Dachbegründung haben? Gibt es für die Zukunft entsprechende Pläne zum Ausbau der Sammlung von Regenwasser und Dachbegrünung?

Begründung:
Die Fragen sollen unter einem Tagesordnungspunkt behandelt werden, damit eine Aussprache zu den Antworten der Verwaltung bzw. des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes durch alle Fraktionen bzw. Ausschussmitglieder erfolgen kann. Ggf. liegen zur Beantwortung der Fragen auch neben dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband auch der Feuerwehr Erkenntnisse vor.

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