Antrag zum Thema „Neubau Hallenbad / Trägerschaft Naturfreibad“, PLB

Schwimmbad

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,
sehr geehrter Herr Beigeordneter Janseps,

die CDU-Ratsfraktion stellt folgenden Antrag für die nächste Sitzung des Ausschusses für strategische Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauen am 22.05.2024. Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Die Sanierung des städtischen Hallenbades einzustellen und lediglich notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Bäderbetriebs durchzuführen.
  2. Die Planung und den Bau eines neuen Hallenbades an einem alternativen Standort zu realisieren.
  3. Ein geeignetes Modell in anderer Trägerschaft für das Naturfreibad zu suchen.

Neubau des Hallenbades: Unser Vorschlag sieht vor, ein neues Hallenbad auf dem Pfenning als Ergänzung zum dortigen Schul- und Sportzentrum zu errichten. Gleichzeitig soll der bisherige Standort des Naturfreibades in die Prüfung für einen potenziellen neuen Standort mit einbezogen werden. Die geplante Sanierung am bisherigen Standort an der Gottfried-Wetzel-Straße wird aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben.

Nach derzeitiger Erkenntnis ist ein Neubau nicht teurer als die geplante Sanierung, bietet jedoch weitreichendere Möglichkeiten und deutlich mehr Planungssicherheit. Ein entscheidender Vorteil ist, dass das bisherige Hallenbad während des Neubaus an anderer Stelle weitergenutzt werden kann, während bei einer Sanierung im Bestand das Hallenbad über mehrere Jahre geschlossen wäre und damit keinerlei Schwimmunterricht mehr möglich wäre.

Rahmenbedingungen für den Neubau: Es wird angestrebt, die Planung des neuen Hallenbades unter Berücksichtigung der Idee eines Sport-/Kombibades zu gestalten. Eine Lösung mit Öffnung der Hallenbadwand und Außenbecken samt Liegewiese wäre wünschenswert, sofern dies keine bedeutenden Mehrkosten verursacht. Dies muss in Abwägung der bisherigen Nutzungsmöglichkeiten des Naturfreibades geschehen.

Folgende Rahmenbedingungen in Abstimmung mit den Schwimmvereinen und der DRLG sollen berücksichtigt werden:

  1. Zuwegung: Öffentliche Anbindung, barrierefrei und kurze Wege zu Fuß, inklusive ausreichender Parkplätze und Fahrradstellplätze.
  2. Umkleide: Idealerweise vier Sammelumkleiden für einen reibungslosen Wechsel zwischen Gruppen sowie Einzelumkleiden.
  3. Materialräume
  4. Schulungsraum bzw. Kampfrichterraum
  5. Sportbecken: Mindestens fünf Bahnen mit Abtrennungsmöglichkeiten, behindertengerechter Wasserzugang und örtliche Voraussetzungen für Rettungsschwimmen und Rettungsberechtigung.
  6. Lehrschwimmbecken: Getrennt vom Sportbecken mit abfallender Tiefe für Wassergewöhnung und Wasserbewältigung.

Die genannten Punkte sind essenziell für die zukünftige Nutzung und den Erfolg des Hallenbades. Wir bitten den Ausschuss, diese bei der Prüfung und Planung des Neubaus sorgfältig zu berücksichtigen und freuen uns auf breite politische Zustimmung.

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