Antrag zum Thema „Straßenausbaubeiträge“, HuF

CDU Sitzung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die CDU-Fraktion bittet folgenden Prüfantrag im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Juni 2022 zur Abstimmung zu bringen:

1. Die Verwaltung prüft, ob und wie die nach der städtischen Satzung erhobenen Straßenausbaubeiträge so angepasst werden dürfen, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadt durch die neue Förderung der NRW-Landesregierung höchstmöglich von den Kosten eines Straßenausbaus entlastet werden.

2. Die Verwaltung berichtet über vorgenanntes Prüfergebnis in der Ratssitzung am 21. Juni 2022. Sollte die Prüfung zu einem Anpassungsbedarf der städtischen Satzung zu Straßenausbaubeiträgen führen, erstellt die Verwaltung eine entsprechende Änderungssatzung als Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 21. Juni 2022.

Begründung:
Die Landesregierung hat am 11. Mai 2022 im Ministerialblatt anliegende Förderrichtlinie zu Straßenausbaubeiträgen veröffentlicht. Danach übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen zu 100 % die kommunalen Straßenausbaubeiträge, die von den Beitragspflichtigen zu erheben sind (Nr. 1.1 der Förderrichtlinie).

Des Weiteren erfolgt die Förderung nur, soweit die Straßenausbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt
wurden und deren zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme vom Rat ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen (Nr. 4.5.1 der Förderrichtlinie).

Weitere Details und die konkreten Bedingungen für die entsprechende Förderung sind der anliegenden Förderrichtlinie zu entnehmen. In der aktuellen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Mettmann ist in § 4 der Anteil der Stadt und Beitragspflichtigen am Aufwand von 25 bis 80 % festgelegt.

Aufgrund der vorgenannten Förderrichtlinie und 100 %-igen Förderung des Landes soll die Stadt prüfen, ob und wie eine Anpassung der städtischen Satzung zu Straßenausbaubeiträgen so möglich ist, dass das Land höchstmöglich die Straßenausbaubeiträge übernimmt (möglichst 100 % der Kosten) und damit sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch der städtische Haushalt höchstmöglich entlastet werden (möglichst 0 % der Kosten).

Antrag als PDF