Anfrage Bahn frei für’s Rad, PVU

CDU Sitzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dinkelmann,

Wir möchten den Fahrradverkehr in Mettmann deutlich stärken Die Nachteile einer Verkehrspolitik, die lange vom Autoverkehr dominiert wurde, sind in Mettmann nicht zu über-sehen. Insbesondere die technischen Neuerungen der Elektromobilität im Fahrradbereich eröffnen unserer Stadt jetzt Möglichkeiten, die es kurzfristig zu nutzen gilt. Wir bitten für weitergehende Planungen deshalb um die Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Verkehr am 4. März 2020.

1. Die Weiterentwicklung Mettmanns zur fahrradfreundlichen Stadt ist mit konkreten Zielen und noch zu entwickelnden Kennzahlen zu unterlegen (z.B. bei Produkt 12.12.03). Diese Ergänzung ist auch im Leitbild 2020 und den Oberzielen zum Haushalt zu verankern. Wir bitten die Verwaltung hierzu konkrete Vorschläge vorzulegen. Wird die Einführung eines eigenen Produktes „Fahrradverkehr“ aus Verwaltungssicht als zielführend erachtet?

2. Wir wünschen uns ein laufendes Monitoring für Förderprogramme im Verkehrsbereich. Alle einschlägigen Förderprogramme sollten im Hinblick auf die Mettmanner Situation regelmäßig dargestellt werden und auf konkrete Projekte in Mettmann überprüft werden. Hierzu ist uns auch insbesondere die Sicht der Kämmerin wichtig. Wird hier Handlungsbedarf gesehen?

3. Sichere, witterungsgeschützte und abschließbare Fahrradstellplätze sind ein oft genanntes Anliegen von Fahrradfahrern in Mettmann. Wir bitten die Verwaltung deshalb darzulegen, wie der Ausbau solcher Stellplätze gefördert werden kann und welches Konzept die Verwaltung dabei verfolgt. Wo gibt es geeignete Flächen an öffentlichen Einrichtungen, in der Innenstadt und in ÖPNV Nähe? Wo wird akut der größte Handlungsbedarf gesehen?

4. Von ebenso großer Bedeutung wie der Einrichtung von qualitativ hochwertigen Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Bereich, ist auch die Unterstützung von Grundstückseigentümern im Bereich privater Abstellanlagen. Gibt es planungsrechtlichen
Restriktionen, die Eigentümer davon abhalten, z.B. Fahrradboxen in Vorgärten, Abstellanlagen an Geschäften oder an den Arbeitsstellen von Mitarbeitern zu errichten? Besteht Anpassungsbedarf kommunaler Satzungen? Gibt es bereits Gespräche mit Vermietungsgesellschaften oder dem Mettmanner Bauverein im Hinblick darauf, wie Mieter beim sicheren Unterstellen von Fahrrädern unterstützt werden können?

5. Ist es möglich, geeigneten öffentlichen Raum (z.B. Grünstreifen) langfristig und kostengünstig an interessierte Bürger zur Errichtung von Fahrradboxen zu überlassen? Gab es in der Vergangenheit dazu bereits Anfragen aus der Bürgerschaft?

6. Für notwendige Stellplätze, die bei Neubauvorhaben nicht gebaut werden können oder dürfen, können vom Bauherrn Ablösebeträge erhoben werden. In einigen anderen Städten sind die Ablösebeträge zweckgebunden zur Herstellung zusätzlicher öffentlicher Fahrradinfrastruktur zu verwenden. Wir bitten hierzu um eine Einschätzung zur Situation in Mettmann. Wird Handlungsbedarf gesehen?

7. Wie plant die Verwaltung Mettmann in das überörtliche Radverkehrsnetz einzubinden? Welche gemeinsamen Strategien werden mit den Nachbarstätten verfolgt, um Pendlerbeziehungen im Fahrradverkehr besser zu gestalten?

Mit freundlichem Gruß
Dr. Richard Bley
Fraktionsvorsitzender

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