Antrag Bürgerstiftung, SchulA

CDU Sitzung

Sehr geehrter Herr Dinkelmann,

die CDU-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung prüft und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. März 2020 zu folgenden Fragen berichtet:

1. Welche Voraussetzungen bestehen für die Gründung einer Bürgerstiftung?
2. Wie schätzt die Verwaltung den Nutzen einer Bürgerstiftung ein?
3. Wie könnte ein Entwurf einer Satzung für eine Bürgerstiftung aussehen?
4. Wie schätzt die Verwaltung das Thema „Sponsoring von kommunalen Leistungen“ ein?
5. Wie könnte ein Entwurf einer Satzung/Richtlinie fürs Sponsoring aussehen?

Begründung: Im Dezember 2019 hat der Deutsche Spendenrat veröffentlicht, dass das Spendenaufkommen in Deutschland im Jahr 2019 bei rd. 5 Mrd. Euro liegt. Um von dieser Spendenbereitschaft auch auf kommunaler Ebene zu profitieren und zusätzliche Projekte und Maßnahmen zu ermöglichen, die ohne private Förderung seitens der Kommunen nicht realisierbar wären, sind in den letzten Jahren vermehrt Bürgerstiftungen auf kommunaler Ebene gegründet worden (z. B. Bürgerstiftung Düsseldorf, Bielefelder Bürgerstiftung, Bürgerstiftung für die Stadt und den Landkreis Kassel). Zweck dieser Stiftungen sind insbesondere Förderungen im Bereich Jugend, Sport, Soziales, Kultur sowie Naturschutz.
„Durch die Errichtung einer Bürgerstiftung soll die Förderung von gemeinnützigen Zwecken auf eine breitere Basis gestellt werden. Die Bürgerstiftung will jeden Einzelnen dazu ermutigen, sich in und für die Stadt zu engagieren und durch die Förderung von Projekten im Rahmen der Stiftungszwecke die Stadt noch attraktiver zu machen. Die Bürgerstiftung will die Bürger zu gesteigerter Mitverantwortung und Eigeninitiative für die Gestaltung des Gemeinwesens anregen“ (Präambel der Satzung der Bürgerstiftung Düsseldorf).
Die CDU-Fraktion teilt diese Ziele und will durch die Errichtung einer Bürgerstiftung in Mettmann das Gemeinwesen stärken.
Im Gegensatz zur Bürgerstiftung, wo die Spenderin/der Spender keine unmittelbare Maßnahme fördert, haben viele Kommunen in den letzten Jahren auch das Sponsoring von konkreten kommunalen Leistungen ermöglicht und aus Gründen der Korruptionsprävention und -Bekämpfung durch entsprechende Regelungen transparent gemacht (z. B. Köln, Mülheim an der Ruhr, Kerpen).

Bisher fehlt bei der Stadt Mettmann eine entsprechende transparente Unterstützungsmöglichkeit über Sponsoring, die über eine Satzung oder Richtlinie geregelt ist.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Richard Bley
Fraktionsvorsitzender

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