Antrag zum Thema „Änderung der Zuständigkeitssatzung“, HuF

CDU Sitzung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,

folgenden Antrag bitten wir im Haupt- und Finanzausschuss am 14. März 2023 zur Abstimmung zu bringen:
Folgende Nummern der Zuständigkeitssatzung werden gestrichen und die nachfolgenden Nummern in den Absätzen rücken um eine Nummer vor:
§ 5 Absatz 1 Nr. 1
§ 6 Absatz 1 Nr. 1
§ 7 Absatz 1 Nr. 1
§ 8 Absatz 1 Nr. 1
§ 9 Absatz 1 Nr. 3
§ 10 Absatz 1 Nr. 3
§ 11 Absatz 2 Nr. 4
§ 12 Absatz 1 Nr. 3
§ 13 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 3a

Begründung:
Die Zuständigkeitssatzung enthält an den vorgenannten Stellen Beteiligungsrechte der jeweiligen Ausschüsse, wenn Maßnahmen über 50.000 in seinem Zuständigkeitsbereich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel realisiert werden sollen. Die Ausschüsse sind dabei vor Ausschreibung der Maßnahme zu beteiligen. Die Verwaltung hat dazu regelmäßig über die getätigten Auftragsvergaben zu informieren. Der Rat beschließt nach intensiven Beratungen in den Fachausschüssen, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat jährlich die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan. Für den Haushaltsvollzug ist die Bürgermeisterin verantwortlich. Aufgrund der vorgenannten Beratung und Beschlussfassung ist es aus Sicht der CDU-Fraktion nicht erforderlich, die Mittel für Maßnahmen über 50.000 € noch einmal zusätzlich in den jeweiligen Fachausschüssen freizugeben und entsprechende Informationen zusätzlich zu erhalten. Sollte ein Ausschuss oder der Rat es für erforderlich halten, Mittel zu sperren, kann ein entsprechender Sperrvermerk bei einzelnen Haushaltspositionen (Maßnahmen) beschlossen werden.

Bei einer finanzwirtschaftlichen Schieflage bzw. schon beim Abzeichnen einer solchen hat die Kämmerin die Möglichkeit, Bewirtschaftungsverfügungen bis hin zur Haushaltssperre zu erlassen. Es ist daher jederzeit sichergestellt, dass die Haushaltssatzung gegebenenfalls durch entsprechende Gegenmaßnahmen umgesetzt werden kann.

Eine Mittelfreigabe wird seitens der CDU-Fraktion für nicht erforderlich gehalten. Die o. g. Regelungen in der Zuständigkeitsordnung können daher ersatzlos gestrichen werden. Beim Kreis Mettmann gibt es eine vergleichbare Regelung zur Mittelfreigabe nicht. In Erkrath entscheidet der Bauausschuss über investive Maßnahmen (bspw. Neubau, Ausbau, Umbau, Generalsanierung) und Gestaltung im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie der Grünflächen bei Kosten von mehr als 100.000 € und über Maßnahmen der Bauunterhaltung (bspw. Ausstattung, Instandsetzung, Teilsanierung) im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie der
Grünflächen bei Kosten von mehr als 75.000 €. In Haan entscheiden Fachausschüsse über die Ausstattung der Schulen ab 50.000 €, die Ausstattung der städtischen Sportanlagen mit Sportgeräten und Einrichtungen ab 50.000 €, Maßnahmen der Wirtschaftsförderung von besonderer Bedeutung, Projektfreigaben von besonderer Bedeutung (Hochbau-, Tiefbaumaßnahmen ohne Straßenmaßnahmen) und Projektfreigaben von besonderer Bedeutung betreffend die Bereiche Soziales, Integration und Generationen, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten, Umwelt und Mobilität sowie Digitalisierung, Organisation und Personal.

Die vg. Beispiele zeigen, dass die Regelungen zur Einbindung der Ausschüsse und der Räte (des Kreistages) in jeder Gebietskörperschaft unterschiedlich geregelt sind. Mettmann sollte sich für einen unbürokratischen Weg entscheiden, der das Vertrauen in die Bürgermeisterin, die Kämmerin und der gesamten Verwaltung bezüglich eines rechtmäßigen und gewissenhaften Haushaltsvollzugs im Sinne des Rates stärkt.

Vor diesem Hintergrund stellt die CDU-Fraktion vorgenannten Antrag.

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