Der Ausschuss für Planen, Umwelt und Bauen hat in seiner Sitzung am 11.03.2026 mehrheitlich beschlossen, die 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Hasseler Straße auf Grundlage des ursprünglichen Plangebiets weiterzuführen. Für diese Vorgehensweise fand sich eine Mehrheit aus CDU, Grünen, SPD sowie einem fraktionslosen Ratsmitglied.
Konkret wurde die von der Verwaltung vorgeschlagene Reduzierung des Plangebiets abgelehnt. Stattdessen beschloss der Ausschuss, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung auf Grundlage des bisherigen Plangebiets (Anlage 1a) in die nächste Phase des Bauleitplanverfahrens und der öffentlichen Auslegung zu geben.
„In Metzkausen besteht seit Jahren ein gutachterlich festgestellter Mangel an Nahversorgung. Vor diesem Hintergrund halten wir es für richtig, das Planverfahren zunächst auf Basis der bisherigen Planung weiterzuführen und die Auswirkungen im weiteren Verfahren sorgfältig zu prüfen“, erklärt Fabian Kippenberg, Vorsitzender des Ausschusses für Planen, Umwelt und Bauen.In den vergangenen Wochen war insbesondere die Frage eines möglichen zusätzlichen Nahversorgers kontrovers diskutiert worden. Bürgermeister André Bär hatte hierzu vorgeschlagen, diesen Aspekt zunächst zurückzustellen.
„Die Einschätzung des Bürgermeisters ist selbstverständlich zu respektieren. Gleichzeitig ist es wichtig festzuhalten, dass über Bauleitplanverfahren die zuständigen politischen Gremien entscheiden – zunächst der Fachausschuss und am Ende der Stadtrat“, so Kippenberg weiter.
Mit dem Beschluss wird das Planverfahren nun regulär fortgeführt. Die öffentliche Auslegung bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange weiterhin die Möglichkeit, sich in das Verfahren einzubringen.
„Unser Ziel ist es, den nachgewiesenen Bedarf an Nahversorgung in Metzkausen ernst zu nehmen und gleichzeitig alle Auswirkungen im Verfahren sorgfältig abzuwägen. Genau dafür ist das Bauleitplanverfahren vorgesehen.“
