Antrag zum Thema „Anpassung ordnungspolitische Ziele“, FOW

CDU Sitzung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,

folgenden Antrag bitten wir im Ausschuss für Feuerwehr, Ordnungsangelegenheiten und wirtschaftliche Betriebe am 22.02.2023 zur Abstimmung zu bringen:
1. Im Haushaltsplan 2023 wird das ordnungspolitische Ziel von 124 jährlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Coronavorschriften gestrichen.
2. Als neues ordnungspolitisches Ziel werden 20 jährliche Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Ruhestörungen in den Haushaltsplan 2023 eingeführt.
3. Das ordnungspolitische Ziel bei Verkehrsordnungswidrigkeiten von 2022 wird beibehalten und nicht reduziert.

Begründung:
Aufgrund des Wegfalls fast aller Corona-Vorschriften ist auch das vorgenannte ordnungspolitische Ziel im Haushaltsentwurf 2023 (S. 197) nicht mehr erforderlich.

Die CDU-Fraktion hat den Eindruck, dass es in der Stadt vermehrt zu Ruhestörungen kommt. Vor diesem Hintergrund schlägt die CDU-Fraktion als neues ordnungspolitisches Ziel vor, dass jährlich 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Ruhestörungen eingeführt werden. Entsprechend soll das Ordnungsamt auch einen Fokus auf Ruhestörungen haben. Gleiches gilt für Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren. Hier ist im Plan 2023 eine Verringerung um 1.214 Verfahren gegenüber 2022 angestrebt. Der 2022er-Wert von 15.214 Verfahren sollte als ordnungspolitisches Ziel mindestens beibehalten werden.

Antrag als PDF