Antrag zum Thema „Vielfalt“, SO

CDU Sitzung

Sehr geehrte Frau Pietschmann,
folgende zwei Anträge bitten wir in den Ausschuss zur Abstimmung einzubringen:
1. Änderung der Zuständigkeitssatzung
a. Änderung der Überschrift von § 1 von „Umweltschutz“ in „Übergeordnete Ziele der
Ratsarbeit

b. Der bisherige Wortlaut des § 1 wird Absatz 1.
c. Nach § 1 Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt:
Der Rat und seine Ausschüsse bekennen sich zur Vielfalt Mettmanns und ächten jede Form der Diskriminierung. Sie fördern in ihrer Arbeit die Sensibilisierung für Vielfalt und gegen Diskriminierung.
2. Konzept zum Thema Vielfalt
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie, Generationen und Vielfalt am 2. November 2021 einen Bericht über den Sachstand und zu beabsichtigte Maßnahmen zum Thema „Vielfalt“ zu erstellen.

Begründung:
Der Rat hat sich im Rahmen seiner Konstituierung im November 2020 einstimmig dazu entschieden, dass der Sozial- und Familienausschuss in seinem Titel um das Wort „Vielfalt“ ergänzt wird. Damit hat er auch ein besonderes öffentliches Zeichen zu einem Themengebiet gesetzt, worauf er u. a. in Zukunft einen besonderen Fokus legen will. Die CDU-Fraktion unterstützt diese politische Schwerpunktsetzung und will sie mit Leben füllen und weiterentwickeln. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Ächtung jeglicher Diskriminierung sind Säulen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, welche sowohl auf europäischer Ebene, im Grundgesetz als auch in der NRW-Landesverfassung feste Bestandteile der Grundlagen unseres gesellschaftlichen und politischen Zusammenlebens sind:
„In Vielfalt geeint“ – so lautet seit dem Jahr 2000 das Motto der Europäischen Union.
Bekämpfung der Diskriminierung insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung als Aufgabe der EU nach Art. 10 AEUV und Art. 21 GR-Charta
Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte im Grundgesetz und Verweis darauf in der NRW Landesverfassung Aufgrund gesellschaftlicher und politischer Veränderungen in den letzten Jahren sieht es die CDU Fraktion als erforderlich an, dass sich auch die Stadt Mettmann klar für Vielfalt und gegen jegliche Form der Diskriminierung positioniert. Entsprechend wird vorgeschlagen, dies als ein weiteres übergeordnetes Ziel für die Ratsarbeit in der Zuständigkeitssatzung festzuschreiben. Auch soll das Themengebiet an sich mit Leben gefüllt und weiterentwickelt werden (bspw. spezielle VHS-Veranstaltungen, Ausflüge und Klassenfahrten in Schulen, Fortbildungen für Verwaltungsbeschäftigte, städtischer Internetauftritt, Veranstaltungen/Schirmherrschaften, Beflaggung, Teilnahme an der Charta der Vielfalt, Teilnahme am Deutschen Diversity Tag, Berücksichtigung in Stellenausschreibungen). Entsprechend wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung dazu einen Bericht bis zum nächsten Ausschuss am 2. November 2021 erstellt.

Antrag als PDF