CDU bestätigt Rechtsauffassung der Verwaltung: Bürgerbegehren war unzureichend

CDU Sitzung

Die CDU-Ratsfraktion hat alle vorliegenden Informationen zum Thema Bürgerbegehren „Erhalt der Carl Fuhlrott Realschule“ intensiv beraten und folgt dem Vorschlag der Verwaltung, dies in der heutigen Ratssitzung für rechtlich unzulässig erklären zu müssen.

Den über 3.000 Unterzeichnern des Bürgerbegehrens wurde ein Bärendienst erwiesen, in dem die Gesamtkosten zum Erhalt der Realschule bei gleichzeitigem Betrieb der Gesamtschule von rund 73.000.000 EUR zuzüglich Unterhaltungskosten trotz mehrfachen und deutlichen Hinweisen durch die Verwaltung auf den  Unterschriftslisten nicht genannt wurde. An ein Bürgerbegehren sind hohe rechtliche Anforderungen geknüpft, bei denen Verwaltung und Politik keinerlei Ermessenspielraum haben. Daher ist die rechtliche Einschätzung der Verwaltung zur Unzulässigkeit folgerichtig.

Die heute zu treffende Entscheidung betrifft einzig und allein die Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Diese ist eine reine Rechtsfrage, die unabhängig von Zweckmäßigkeitserwägungen zu treffen ist. Eine erneute schulpolitische Diskussion wird daher nicht stattfinden.

Uns ist wichtig zu betonen, dass selbst wenn der Rat die Zulässigkeit bejahen würde, müsste und würde die Bürgermeisterin den Beschluss beanstanden (mit aufschiebender Wirkung). Die Kommunalaufsicht müsste dann (nach einer Bestätigungsentscheidung des Rates) prüfen, ob die Zulässigkeit überhaupt bejaht werden durfte. Erst dann (bei einer bestätigten Entscheidung pro Zulässigkeit) käme die weitere Entscheidung des Rates, ob dem Bürgerbegehren zu entsprechen ist, auf die Tagesordnung.

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