Prüfantrag zum Thema „Förderung von Diversitätsentwicklung in Kultureinrichtungen“, SO

CDU Sitzung

Sehr geehrte Frau Pietschmann,

folgenden Antrag bitten wir im Ausschuss zur Abstimmung zu bringen:
Die Verwaltung prüft, ob Fördermittel des NRW-Fördermittelprogramms „Förderung von Diversitätsentwicklung in Kultureinrichtungen“ für städtische Kultureinrichtungen akquiriert werden können.

Begründung:
Mit Pressemitteilung vom 15. September 2021 hat das NRW-Ministerium für Kultur und Wissenschaft das neue Förderprogramm „Förderung von Diversitätsentwicklung in Kultureinrichtungen“ bekannt gegeben. Mit dem Programm wird die Entwicklung, Erweiterung und Erprobung von Konzepten zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen gefördert. Ziel ist es, Barrieren und Benachteiligungen für unterrepräsentierte Gruppen im Kulturbetrieb (z. B. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderung, BIPoC (Black, Indigenous, People of Color), ältere Menschen oder LSBTIQ) abzubauen und neue Zugänge zu schaffen. Die Bewerbungsfrist für die Förderung endet am 15. Dezember 2021. Der voraussichtliche Durchführungszeitraum des Förderprogramms ist von März 2022 bis Dezember 2023. Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Entwicklung oder Erweiterung eines Konzepts zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen und für die Umsetzung erster Maßnahmen entstehen.

Dazu gehören:

  • Projektbezogene Personalausgaben (Diversitätsmanagement)
  • Prozessbegleitung und Beratung (z.B. zur Erweiterung/Entwicklung des Leitbilds/Mission Statements, Change-Management, Konfliktmanagement, Barrierefreiheit)
  • Netzwerkveranstaltungen/Fortbildungen/Workshops/Öffentlichkeitsarbeit

Die Förderung richtet sich an Kultureinrichtungen in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft, die einen Prozess der diversitätssensiblen Öffnung beginnen möchten. Auch die Erweiterung
bestehender Diversitätskonzepte ist möglich, wenn neue Schwerpunkte gesetzt werden. Im Rahmen des Förderprogramms können insgesamt bis zu 100.000 € Fördermittel (max. 50.000 € pro Haushaltsjahr) beantragt werden. Bei freien Trägern ist ein Eigenanteil von mind. 10% zu erbringen, der vollständig durch bürgerschaftliches Engagement ersetzt werden kann. Bei kommunalen Trägern beträgt der Eigenanteil in der Regel mindestens 20% (Weitere Einzelheiten siehe anliegende Ausschreibung).

Der Rat hat sich im Rahmen seiner Konstituierung im November 2020 einstimmig dazu entschieden, dass der Sozial- und Familienausschuss in seinem Titel um das Wort „Vielfalt“ ergänzt wird und damit zukünftig auch einen Schwerpunkt auf das Thema „Vielfalt“ setzt. Des Weiteren hat die CDUFraktion zur Ausschusssitzung am 11. Mai 2021 einen Antrag zum Thema „Vielfalt“ gestellt, wonach die Verwaltung ein Konzept zum Thema „Vielfalt“ erstellen soll. Da die Verwaltung auch unabhängig von dem geplanten Konzept „Vielfalt“ bereits Maßnahmen im Bereich „Diversitätsentwicklung“ durchführt und zukünftig planen wird, bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Prüfung, ob Fördermittel des NRW-Fördermittelprogramms „Förderung von Diversitätsentwicklung in Kultureinrichtungen“ für städtische Kultureinrichtungen akquiriert werden können. Ggf. können auch erst durch diese Fördermittel entsprechende Maßnahmen in städtischen Kultureinrichtungen durchgeführt werden. Da durch das Förderprogramm auch gemeinnützige Kultureinrichtungen förderberechtigt sind, wird die Verwaltung gebeten, auch diese Kultureinrichtungen auf das Förderprogramm aufmerksam zu machen (z. B. per Pressemitteilung).

Antrag als PDF

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