Anfrage zum Thema „Stärkungspakt gegen Armut“, SO

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,

die CDUFraktion bittet in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie, Generationen und Vielfalt am 14. Februar 2023 um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie beabsichtigt die Verwaltung die aus dem Stärkungspakt zugewiesenen 196.560 Euro einzusetzen?
2. Beabsichtigt die Verwaltung die Landesförderung auf die bisher freiwilligen städtischen Zuwendungen anzurechnen und damit den städtischen Haushalt zu entlasten?

Begründung:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat ein umfangreiches Unterstützungsprogramm zur Bekämpfung von Armut veröffentlicht. Ziel dieser Förderung ist, dass Einrichtungen der sozialen Infrastruktur aufgrund der aktuellen Krisensituation besonders seitens des Landes gefördert werden sollen. Nach der entsprechenden Billigkeitsrichtlinie sind insbesondere die Unterstützung der Sozial und Schuldnerberatung in Kommunen, Tafeln und Seniorentreffs förderfähig. Des Weiteren darf die Stadt die Leistung selbst verwenden und/oder an Einrichtungen anderer Träger der sozialen
Infrastruktur weitergeben. Bisher zahlt die Stadt freiwillig an vorgenannte Einrichtungen Zuwendungen.

Vor diesem Hintergrund stellen sich die Fragen,
wie die Stadt die zugewiesenen Mittel einsetzt und
ob eine Anrechnung der Landesförderung auf die bisher
freiwilligen städtischen Zuwendungen geplant ist und damit der städtische Haushalt entlastet wird.

Anfrage als PDF